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Unsere Arbeit darf nicht unbezahlt bleiben !

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Seniorentagespflegeeinrichtungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Sie ermöglichen älteren Menschen soziale Teilhabe und entlasten pflegende Angehörige. Tagespflegeplätze sind dabei fest vergeben und dauerhaft reserviert.


Unabhängig davon, ob ein Gast anwesend ist oder krankheitsbedingt fehlt bzw. sich im Krankenhaus befindet, entstehen für die Einrichtungen weiterhin laufende Kosten. Dazu zählen insbesondere Personalkosten, Miete, Energie, Verpflegung, Fahrzeuge und organisatorische Aufwendungen. Eine kurzfristige anderweitige Belegung der Plätze ist in der Praxis nicht möglich. Es handelt sich somit eindeutig um Vorhalteleistungen.

Nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen (§ 41 ff. SGB XI) dürfen Tagespflegeeinrichtungen Fehltage jedoch nicht abrechnen. Die Vergütung erfolgt ausschließlich bei tatsächlicher Anwesenheit der Gäste. Dies führt dazu, dass Einrichtungen trotz bestehender Verpflichtungen und laufender Kosten keine Einnahmen erzielen können.


Im Vergleich dazu werden andere platzgebundene Betreuungs- und Pflegeformen anders behandelt. In der stationären Pflege werden Leistungen bei Krankenhausaufenthalten zeitlich begrenzt weitergezahlt, ebenso werden Betreuungsplätze im Bereich der Kinderbetreuung unabhängig von kurzfristigen Fehlzeiten finanziert. Diese Ungleichbehandlung benachteiligt die Tagespflege strukturell und wirtschaftlich.

Die derzeitige Regelung gefährdet die Existenz vieler Tagespflegeeinrichtungen und steht im Widerspruch zu dem politischen Ziel, ambulante und teilstationäre Pflegeangebote zu stärken und auszubauen.


Wir fordern daher:


Die Anerkennung von Vorhalteleistungen in der Tagespflege.
Eine Vergütungsregelung für krankheitsbedingte Fehltage von Tagespflegegästen.
Eine gesetzliche Anpassung im SGB XI zur Gleichbehandlung mit anderen platzgebundenen Pflege- und Betreuungsformen.

Wir bitten die zuständigen politischen Entscheidungsträger, diese Ungleichbehandlung zu prüfen und zeitnah gesetzliche Änderungen auf den Weg zu bringen, um die Tagespflege als wichtige Säule der pflegerischen Versorgung dauerhaft zu sichern.

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